Flugärger? Geld zurück!
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen
Flugverspätung
Erhalten Sie eine Ausgleichsentschädigung, wenn Ihr Hinflug, Ihr Rückflug oder ein Anschlussflug mehr als 3 Stunden verspätet am Zielflughafen ankommt.
Flugannullierung
Ihr Flug wurde gecancelt? In diesem Fall könnte Ihnen eine Ausgleichszahlung und ein Anspruch auf Ticketrückerstattung zustehen. Ich kläre Sie über Ihre Rechte auf.
Nichtantritt des Fluges
Erhalten Sie eine Ausgleichszahlung und den Ticketpreis zurück, wenn Ihnen das Boarding verweigert wurde. Waren Sie zu spät am Gate, gibt es ebenfalls Geld zurück.
So schnell und einfach kommen Sie zu Ihrem guten Recht
Anspruch prüfen
Mit unserem kostenlosen Rechtenavigator erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie hoch Ihr Anspruch ist.
Airline anschreiben
Nutzen Sie unsere Musterformulare und setzen Sie die Airline in Verzug.
Anwalt beauftragen
Wenn die Airline nicht reagiert oder ablehnt, übernehme ich gerne Ihren Fall.
Gerne können Sie mich auch direkt und unverbindlich kontaktieren.
Darum zum Anwalt
Als Ihre spezialisierte Anwältin für Reiserecht mit über 20 Jahren Berufserfahrung setze ich Ihre Ansprüche nach einer kostenlosen Ersteinschätzung gerne für Sie durch. Damit Sie die volle Auszahlung erhalten.
Ihre Vorteile bei mir
- Schnelle und persönliche Bearbeitung
- Wir unterstützen Sie deutschlandweit
- Hohe Erfolgsquote (über 95%)
- Ausgezeichnete Bewertungen
- Jederzeit Info über Stand des Verfahrens
- Anders als die Portale: Keine Erfolgsprovision
- Langjährige Erfahrung im Reiserecht
- Kostenloses Erstgespräch
- Keine Kosten im Erfolgsfall
Was mich von Inkassoportalen unterscheidet
Volle Kontrolle
Sie übermitteln Ihre Daten und wir prüfen Ihren Anspruch – kostenlos! Wir informieren Sie über die Erfolgsaussichten und besprechen die nächsten Schritte.
Volle Transparenz
Einfach und schnell: Vom Anschreiben an die Fluggesellschaft bis zur Klage: Wir halten Sie regelmäßig über den Sachstand auf dem Laufenden.
Volle Auszahlung
Inkassoportale wie Flightright oder Airhelp berechnen Ihnen bis zu 52% Provision. Nur beim Anwalt gibt es die volle Entschädigung und weitere Kosten zurück.
Flugverspätung
Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden (verspätete Ankunft am Zielflughafen) muss die Fluggesellschaft in der Regel die betroffenen Fluggäste entschädigen. Gemäß der EU-Verordnung teilt sich der Anspruch des einzelnen Fluggastes auf verschiedene Anspruchshöhen auf.
Flugausfall / Annullierung
Wenn die Fluggesellschaft vor der geplanten Reise den gebuchten Flug annulliert, können Ansprüche auf eine pauschale Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Verordnung bestehen. Diese betragen 250€, 400€ oder 600 € pro Person. Die Fluggesellschaft muss sich zudem in jedem Fall um eine Ersatzbeförderung bemühen. Daher lohnt ein genauer Blick.
Ihr Flug war verspätet oder wurde annulliert?
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