Ihre Anwältin aus Reutlingen

KONTAKT

07121 - 696 27 28
Frau Am Flughafen fragt sich: Alle Flüge gecancelled, was sind meine Rechte bei Annullierung meines Fluges

Flugannullierung

1. Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Ihr Flug gestrichen wird, haben Sie Anspruch auf Erstattung des vollen Ticketpreises oder Sie können verlangen, dass die Airline Sie anderweitig zu Ihrem Zielort bringt.
  • Wenn Sie weniger als zwei Wochen vor Abflug von der Annullierung in Kenntnis gesetzt werden, können Sie bis zu 600 Euro Flugentschädigung verlangen. Ausnahme: Der Flug wurde wegen außergewöhnlicher Umstände annulliert.
  • Falls Ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, zählt auch das als Annullierung!

2. Flugannullierung – Die Details

Für die Berechnung Ihrer Ansprüche ist es wichtig, wann Sie als Flugreisender von Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter über die Annullierung des Fluges informiert wurden.

2.1 Info mehr als 14 Tage vor geplantem Abflug

Wenn die Fluggesellschaft länger als 14 Tage vor der geplanten Reise den gebuchten Flug annulliert, bestehen zwar keine Ansprüche auf die pauschale Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Verordnung (250€ / 400 € / 600 €), die Fluggesellschaft muss sich aber in jedem Fall um eine Ersatzbeförderung bemühen.

Macht die Fluggesellschaft ein Angebot eines Alternativfluges, sollten Sie sich die Details genau anschauen und ggf. mit dem Mitarbeiter Ihrer Airline besprechen. Meist bucht dieser das neue Ticket direkt für Sie. Sagt Ihnen das Angebot Ihrer Airline nicht zu, können Sie den Ersatzflug selbständig buchen. Lassen Sie sich dann das Einverständnis für ein selbständiges Buchen zu Beweiszwecken schriftlich geben, damit es später bei der Erstattung keine Probleme gibt.

Kommt die Airline der Verpflichtung zur Beschaffung einer Ersatzbeförderung nicht nach, können Sie (am besten mit vorheriger Fristsetzung gegenüber der Fluggesellschaft) selbst einen Flug buchen und die Mehrkosten bei der Airline, die den Flug storniert hat, geltend machen. Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann zwar zeitaufwendig sein, die Chancen, Ihre Forderung durchzusetzen, sind dennoch sehr hoch, insbesondere mit anwaltlicher Unterstützung. Die Fluggesellschaft muss in diesen Fällen entweder das ursprünglich gebuchte Ticket erstatten oder – wenn der angemessene Ersatzflug teurer war – das teurere Ersatzticket.

Mein Rat:

1. Prüfen Sie die Information der Airline über die Annullierung genau, denn meiner Erfahrung nach versuchen manche Airlines im Nachhinein, z.B. Werbe-Emails als rechtzeitige Information über die Annullierung zu deklarieren.

2. Lassen Sie sich dann das Einverständnis für ein selbständiges Buchen zu Beweiszwecken schriftlich geben, damit es später bei der Erstattung keine Probleme gibt. Am besten mit vorheriger Fristsetzung gegenüber der Fluggesellschaft.

2.2 Info weniger als 14 Tage vor geplantem Abflug

Flugentschädigung

Annulliert die Airline Ihren Flug innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Hinflug, haben Sie, neben der Erstattung der Ticketkosten, zusätzlich einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 € bei Flügen bis zu 1.500 km Flugentfernung, 400€ bei Flügen bis zu 3.500 km Flugentfernung und 600€ bei Flügen mit einer größeren Entfernung. Dies gilt immer dann, wenn kein aussergewöhnlicher Umstand vorliegt.

3. Betreuung während der Wartezeit

Hotel und Verpflegung

Haben Sie sich für einen anderen Flug entschieden, muss die Airline sich um Sie kümmern, während Sie warten.

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen bereit zu stellen. Oft gibt es Gutscheine für Restaurants im Flughafen. Falls die Airline das nicht von sich aus macht, fragen Sie nach, wie hoch die Pauschalen für Essen und Trinken sind.  Außerdem muss Ihnen die Airline anbieten, zwei Telefonate zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Oft reicht es, wenn die Airline Ihnen einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt.

Falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag startet, muss die Fluggesellschaft für eine  Übernachtung in einem Hotel mittlerer Kategorie und den Transfer dahin und zurück aufkommen (Art. 9 Abs. 1b und c Flug-VO). Falls Sie mehrere Nächte warten müssen, bis ein anderer Flug geht, muss die Airline auch mehrere Übernachtungen in einem Hotel übernehmen. Meist organisiert die Fluggesellschaft Hotel und Transport für Sie. Auch hier gilt: Bietet Ihnen die Airline nichts an, erkundigen Sie sich, welche Pauschalen Sie anbieten, sofern Sie sich eigenständig um Übernachtung und Verpflegung bemühen.