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Rechtsschutzversicherung

1. Warum eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein kann

Eine Rechtschutzversicherung erhöht nicht die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreites, allerdings kann sie das Kostenrisiko eines solchen bis auf null reduzieren. Da es sich bei Fällen der Fluggastrechte um klassische Streitigkeiten im sog. Zivilrecht handelt, ist die anwaltliche Vertretung üblicherweise vom Deckungsschutz einer Rechtschutzversicherung abgedeckt.

Mit einer Rechtschutzversicherung an Ihrer Seite gibt es keinen Grund zu zögern. Machen Sie Ihre Flugansprüche geltend.

Als Versicherter einer Rechtschutzversicherung gibt es auch keinen Grund, zu einem der vielen Flugentschädigungsportale zu gehen. Diese werben damit, das Kostenrisiko sei gleich null, allerdings ziehen die Inkassoportale bis zu 52% Provision von Ihrer Entschädigung ab. Das kann Sie bei einer vierköpfigen Familie bei einem Entschädigungsanspruch von € 400 pro Person schnell mal mehr als € 800 kosten. Beim Anwalt bleiben Ihnen hingegen im Erfolgsfall 100% der Entschädigung!

Meine Empfehlung

Mit einer Rechtsschutzversicherung gibt es keinen Grund zu zögern.

Machen Sie Ihre Flugansprüche geltend!

2. Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung

Sieht Ihr Versicherungsvertrag keine Selbstbeteiligung vor, so tragen Sie bei einer Deckungszusage kein Kostenrisiko im Verfahren gegen die Fluggesellschaft. Sie können mich gerne sofort mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen gegen die Fluggesellschaft beauftragen. Nehmen Sie gleich Kontakt zu mir auf oder übermitteln Sie Ihre Informationen zum Flug datenschutzkonform.

Komme ich nach meiner kostenlosen Einschätzung zum Ergebnis, dass Ihr Entschädigungsanspruch Erfolgsaussichten verspricht, werde ich nach Erteilung der Deckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung unverzüglich Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen.

3. Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung

Erteilt Ihnen Ihre Rechtschutzversicherung die Deckungszusage für den Rechtsstreit gegen die Fluggesellschaft, so reduziert sich Ihr Kostenrisiko maximal auf die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, i.d.R. € 150.

Diese Kosten kommen allerdings nur dann zum Tragen, wenn sie den Rechtsstreit verlieren sollten. Gerne gebe ich Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung um dieses Risiko zu minimieren, sofern Sie dies wünschen! Nehmen Sie dazu Kontakt zu mir auf oder übermitteln Sie am besten gleich datenschutzkonform Ihre Informationen zum Flug. Ich kümmere mich sodann sofort um Ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft.

Porträt Rechtsanwältin Simone C. Braun

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4. Was heißt überhaupt Kostenrisiko?

Bei einem Rechtsstreit, bei dem Anwälte oder gar das Gericht involviert sind, entstehen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, ggf. Sachverständigenkosten etc. Gewinnen Sie den Rechtsstreit, muss die Fluggesellschaft alle Kosten tragen, auch Ihre Anwaltskosten. Verlieren Sie hingegen, müssen Sie alle Kosten, somit Ihren Anwalt, den gegnerischen Anwalt und die Gerichtskosten tragen. Das kann unter Umständen teuer werden. Sind Sie jedoch rechtschutzversichert, übernimmt Ihre Versicherung im Fall der Deckungszusage alle Kosten, die während des Rechtsstreits anfallen, mit Ausnahme der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung ist damit immer der maximale Betrag, den Sie ein erfolgloses Verfahren kosten kann.

Um dieses Risiko für Sie zu minimieren, biete ich Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls. Komme ich dabei zu dem Ergebnis, dass Ihr Fall Erfolgsaussichten hat, empfehle ich Ihnen zunächst die Fluggesellschaft mittels unseres Musterschreibensselbst anzuschreiben und diese unter Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern.

4.1 Warum sollten Sie zunächst selbst tätig werden?

Wenn Sie einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, entstehen Ihnen grundsätzlich erst einmal Kosten. Diese belaufen sich, sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung mit Selbstbeteiligung verfügen, zumindest auf die Höhe der Selbstbeteiligung. (Die darüber hinausgehenden Kosten werden ja von der Rechtschutzversicherung übernommen).

Damit Sie nicht auf diesen Kosten „sitzen bleiben“, sollten Sie zunächst die Fluggesellschaft persönlich in Verzug setzen, d.h. eine Zahlungsfrist setzen. Läuft die Frist ab, ohne dass Sie das geforderte Geld erhalten, befindet sich die Fluggesellschaft im sogenannten Verzug. Ab diesem Moment hat die Fluggesellschaft alle Kosten, die Ihnen jetzt entstehen, zu erstatten. Das gilt dann eben auch für notwendig gewordene Anwaltsgebühren oder etwaige Gerichtskosten. Setzt der Anwalt Ihren Anspruch erfolgreich durch, muss die Fluggesellschaft somit alle für die Durchsetzung notwendig gewordenen Kosten übernehmen, somit auch Ihre Selbstbeteiligung.

Haben Sie die Fluggesellschaft bereits selbst angeschrieben und keine Reaktion erhalten, dann können Sie mich gerne sofort mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen.

Porträt Rechtsanwältin Simone C. Braun

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Gerne prüfe ich Ihren Fall kostenlos. Senden Sie mir gleich Ihre Unterlagen.