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FAQ / Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen meiner Mandanten

Für wen gilt das europäische Fluggastrecht?
  • Fluggäste im Linienflugverkehr und im Bedarfsflugverkehr, einschließlich Pauschalreisen
  • Fluggäste, deren Abflughafen in der EU liegt
  • Fluggäste, die von einem Nicht-EU Staat, einem sog. Drittstaat, in einen EU-Staat reisen und die mit einer Airline fliegen, welche ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft, Norwegens, der Schweiz oder Islands ist
  • Die Fluggastrechte gelten nicht für Fluggäste, welche im Drittstaat bereits Gegen- oder Ausgleichszahlungen erhalten haben.
Welche Länder umfasst das europäische Fluggastrecht?

Unter der EU versteht die Verordnung 27 EU-Länder einschließlich Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint Martin (Französische Antillen), die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln (jedoch nicht die Färöer Inseln). Die EU Fluggast-Vorschriften gelten auch für Flüge aus Island, Norwegen und der Schweiz sowie für Flüge in diese Länder.

Die EU Mitgliedstaaten sind:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Gelten die Ansprüche für alle Flugreisen?

Ja. das europäische Fluggastrecht gilt für alle Flüge und alle zahlenden Passagiere in die EU und aus der EU. „Zahlende Passagiere“ meint auch Kleinkinder. 

Mein Flug wurde annuliert. Kann ich meinen Ersatzflug selbst buchen?

Ja, das können Sie. Allerdings raten wir Ihnen, zuerst die Fluggesellschaft aufzufordern, einen Ersatzflug bereit zu stellen. Wenn die Fluggesellschaft dieser Aufforderung nicht nachkommt, oder sie keinen zumutbaren Ersatzflug anbietet, können Sie sich selbst um einen gleichwertigen Ersatzflug bemühen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten muss die Airline übernehmen.

Kann ich meine Ansprüche auch selbst geltend machen?

Selbstverständlich. Die Flugrechte sind sog. höchstpersönliche Ansprüche. Bevor Sie einem Flugrechteportal bis zu 52% Ihrer Ansprüche überlassen, empfehle ich Ihnen, die Airline mittels unserer Musterformulare zur Zahlung binnen 14 Tagen aufzufordern.

Bei Nichtzahlung innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist befindet sich die Airline in Verzug. Bei berechtigtem Anspruch hat die Airline dann auch die Anwaltskosten zu tragen.

Wenn Sie eine gültige Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir das gerne für Sie, die Kosten dafür sind von der Versicherung abgedeckt. Hier beschränkt sich Ihr Risiko maximal auf Ihre Selbstbeteiligung.

Gelten die Ansprüche auch für Flüge bei Pauschalreisen?

Auch Pauschalr­eisende haben Entschädigungs­ansprüche gegen­über der Fluggesell­schaft bei Annullierungen und Flugverspätungen von drei oder mehr Stunden bei Ankunft.   

Gelten die Ansprüche auch bei Geschäftsreisen?

Ja. Der Anspruch ist ein höchtspersönlicher Anspruch des Reisenden. Manche Firmen lassen sich diese Ansprüche abtreten. Genaueres hierzu entnehmen Sie Ihrer Reisekostenrichtlinie oder fragen Sie Ihre Personalabteilung.

Flugnummer, was ist das?

Die Flugnummer ordnet eine Flugverbindung einer Fluggesellschaft zu. Sie wird pro Tag weltweit nur einmal vergeben und besteht aus 4 bis 8 Stellen, Buchstaben und Zahlen. Die ersten beiden Stellen identifizieren die ausführende Fluggesellschaft. So steht zum Beispiel die Flugnummer AF1609 für Air France oder EW3507 für Eurowings. Easyjet z.B. nutzt den Code EZY.

Wo finde ich meine Flugnummer?

Sie finden den Code 

  • auf dem Boarding Pass
  • dem Flugticket
  • der Buchungsbestätigung
  • in den Emails der Airline zu ihrem Flug
  • auf der Anzeigetafel auf dem Flughafen

 

Warum lieber gleich zum Anwalt?

Entgegen der landläufigen Meinung, wir Anwälte seien intransparent und teuer, ist genau das Gegenteil der Fall. Das Fluggastrecht ist sehr klar geregelt und es ist von uns Experten mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersagbar, ob eine Klage gegen eine Airline erfolgsversprechend ist. Dies wird mit Ihnen im Vorfeld ausführlich besprochen und Sie entscheiden, ob Sie klagen möchten. Bei erfolgreicher Geltendmachung Ihrer Ansprüche entstehen Ihnen keine Kosten. Bei den gängigen Flugentschädigungsportalen bezahlen Sie jedoch im Erfolgsfall bis zu 52% Gebühren. Das kann Sie bei einer vierköpfigen Familie mehr als 1.200€ kosten!  Am risikolosesten ist es für Sie, wenn Sie vor Reiseantritt eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Dann beträgt Ihr Kostenrisiko maximal die Höhe der eventuellen Selbstbeteiligung, und das nur dann, wenn Sie keinen Anspruch haben, z.B. wenn ein außergewöhnlicher Umstand die Verzögerung der Reise verursacht hat. (Dann würde ich Ihnen ohnehin von einer Weiterverfolgung abraten.)

Flugverspätung: Wieviel Entschädigung steht mir zu?

Bei Flugverspätung stehen Ihnen pro Person ein Ausgleichsanspruch von entweder 250€, 400€ oder 600€ zu, sofern kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Die genaue Höhe Ihrer Erstattung hängt von der Entfernung ab und kann bei rechtzeitiger Bereitstellung von Ersatzflügen um 50% reduziert werden.  Mehr finden Sie auf unserer Infoseite zur Flugverspätung.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Viele Fluggesellschaften berufen sich in ihrer Ablehnungsantwort von geltend gemachten Entschädigungsansprüchen auf sogenannte „außergewöhnliche Umstände“. Tatsächlich regelt das europäische Fluggastrecht diese sehr klar. Ein außergewöhnlicher Umstand im Fluggastrecht ist „ein Vorkommnis, das ihrer Natur und Ursache nach nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der betroffenen Airline ist und von ihr tatsächlich nicht zu beherrschen ist“. (vgl. Kommentar FluggastrechteVerordnung, C.H. Beck Verlag, 2. Auflage 2021, Art 5, Rn. 50).

Außergewöhnliche Umstände können zum Beispiel sein:

  • Politische Instabilität im Zielland
  • Unerwartete Flugsicherheitsmängel
  • Sicherheitsrisiken
  • Streik
  • Luftraumsperrungen
  • In Ausnahmefällen technische Defekte (z. B. Sabotage)

Unsere Erfahrung zeigt, dass man hier nicht zu schnell auf die Aussagen der Airlines vertrauen sollte. Sehr oft lohnt es sich, die  Ablehnungsgründe genauer zu prüfen. Sprechen Sie uns gerne an.

Welche Regelungen gelten für eine Gruppenreise?

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen über eine Verspätung auch hier für jeden einzelnen Teilnehmer. Es ist dabei zu prüfen, wie die Reise gebucht wurde. Aus Vereinfachungsgründen machen wir Ihre Ansprüche in der Regel gesammelt geltend, so dass im Zweifel nicht jeder einzeln klagen muss.

Wer übernimmt die Kosten für die Geltendmachung meiner Ansprüche?

Im Erfolgsfall entstehen Ihnen keine Kosten. Das Fluggastrecht ist sehr klar geregelt, daher können wir Ihnen oftmals im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs schon sagen, ob anwaltliche Hilfe vielversprechend ist, und Sie entscheiden über das weitere Vorgehen. Im Gegensatz zu den unzähligen Flugrechteportalen erhalten Sie im Erfolgsfall die volle Auszahlung Ihrer Ansprüche. Die genannten Portale berechnen Ihnen zwischen 30% und 52% für die Abtretung Ihrer Ansprüche gegen die Airlines. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese auch im Falle einer erfolglosen Klage unsere Kosten. Ihr Kostenrisiko beschränkt sich dann auf eine eventuelle Selbstbeteiligung.

Der Anspruch gilt pro Person. Gilt das auch für Kleinkinder?

Ja, sofern für das Kind ein Flugpreis bezahlt wurde, ganz gleich ob das Kind seinen eigenen Sitz­platz hatte. Nur wenn das Kind tatsäch­lich kostenfrei mitgeflogen ist, muss die Air­line es nicht entschädigen. So hat der Bundes­gerichts­hof in seinem Urteil vom 17. März 2015, Az. X ZR 35/14 entschieden. Ähnlich urteilte das Amts­gericht Hannover in seinem Urteil vom 4. Juni 2020, Az. 515 C 12585/19.

Welche Unterlagen benötigt die Anwältin, um meine Rechte durchzusetzen?
  • Buchungsdaten, Bordkarten, Tickets sowie sonstige Flugnachweise
  • Namen und Anschriften Mitreisender Ihrer Buchung und eventueller Zeugen
  • Die gesamte bisher geführte Korrespondenz mit der Fluggesellschaft
  • Sofern vorhanden, Ihre Daten zu Ihrer Rechtsschutzversicherung

Senden Sie mir Ihre Unterlagen einfach und schnell per Formular

 

Welche Fristen sind zu beachten?

Sie haben 3 Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen, beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat. Beispiel: Flug am 03.03.2020, Ablauf Verjährung: 31.12.2023.

Corona: Welche Regelungen gelten für Arbeitnehmer bezüglich Urlaub?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub genehmigt hat, Sie die Reise aber wegen einer Flugstornierung nicht antreten können, kann ihr Arbeitgeber dennoch darauf bestehen, dass Sie Ihren Urlaub wie beantragt nehmen.

Er muss keine Rücksicht nehmen, da er nicht für die individuelle Ausgestaltung und die Urlaubsplanung verantwortlich ist.

Es empfiehlt sich daher, mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen und eine Lösung in gegenseitigem Einvernehmen zu suchen.

Anders ist es, wenn Sie am Urlaubsort in Quarantäne kommen oder nicht ausreisen dürfen, denn dann werden die Urlaubstage nicht als Urlaub in Abzug gebracht. Wichtig ist hier, dass Sie soweit möglich den Vorgang dokumentieren und die offiziellen Mitteilungen hierzu sammeln.