FAQ / Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen meiner Mandanten
Für wen gilt das europäische Fluggastrecht?
- Fluggäste im Linienflugverkehr und im Bedarfsflugverkehr, einschließlich Pauschalreisen
- Fluggäste, deren Abflughafen in der EU liegt
- Fluggäste, die von einem Nicht-EU Staat, einem sog. Drittstaat, in einen EU-Staat reisen und die mit einer Airline fliegen, welche ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft, Norwegens, der Schweiz oder Islands ist
- Die Fluggastrechte gelten nicht für Fluggäste, welche im Drittstaat bereits Gegen- oder Ausgleichszahlungen erhalten haben.
Welche Länder umfasst das europäische Fluggastrecht?
Unter der EU versteht die Verordnung 27 EU-Länder einschließlich Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint Martin (Französische Antillen), die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln (jedoch nicht die Färöer Inseln). Die EU Fluggast-Vorschriften gelten auch für Flüge aus Island, Norwegen und der Schweiz sowie für Flüge in diese Länder.
Die EU Mitgliedstaaten sind:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Gelten die Ansprüche für alle Flugreisen?
Ja. das europäische Fluggastrecht gilt für alle Flüge und alle zahlenden Passagiere in die EU und aus der EU. „Zahlende Passagiere“ meint auch Kleinkinder.
Mein Flug wurde annuliert. Kann ich meinen Ersatzflug selbst buchen?
Ja, das können Sie. Allerdings raten wir Ihnen, zuerst die Fluggesellschaft aufzufordern, einen Ersatzflug bereit zu stellen. Wenn die Fluggesellschaft dieser Aufforderung nicht nachkommt, oder sie keinen zumutbaren Ersatzflug anbietet, können Sie sich selbst um einen gleichwertigen Ersatzflug bemühen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten muss die Airline übernehmen.
Kann ich meine Ansprüche auch selbst geltend machen?
Selbstverständlich. Die Flugrechte sind sog. höchstpersönliche Ansprüche. Bevor Sie einem Flugrechteportal bis zu 52% Ihrer Ansprüche überlassen, empfehle ich Ihnen, die Airline mittels unserer Musterformulare zur Zahlung binnen 14 Tagen aufzufordern.
Bei Nichtzahlung innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist befindet sich die Airline in Verzug. Bei berechtigtem Anspruch hat die Airline dann auch die Anwaltskosten zu tragen.
Wenn Sie eine gültige Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir das gerne für Sie, die Kosten dafür sind von der Versicherung abgedeckt. Hier beschränkt sich Ihr Risiko maximal auf Ihre Selbstbeteiligung.
Gelten die Ansprüche auch für Flüge bei Pauschalreisen?
Auch Pauschalreisende haben Entschädigungsansprüche gegenüber der Fluggesellschaft bei Annullierungen und Flugverspätungen von drei oder mehr Stunden bei Ankunft.
Gelten die Ansprüche auch bei Geschäftsreisen?
Ja. Der Anspruch ist ein höchtspersönlicher Anspruch des Reisenden. Manche Firmen lassen sich diese Ansprüche abtreten. Genaueres hierzu entnehmen Sie Ihrer Reisekostenrichtlinie oder fragen Sie Ihre Personalabteilung.
Flugnummer, was ist das?
Die Flugnummer ordnet eine Flugverbindung einer Fluggesellschaft zu. Sie wird pro Tag weltweit nur einmal vergeben und besteht aus 4 bis 8 Stellen, Buchstaben und Zahlen. Die ersten beiden Stellen identifizieren die ausführende Fluggesellschaft. So steht zum Beispiel die Flugnummer AF1609 für Air France oder EW3507 für Eurowings. Easyjet z.B. nutzt den Code EZY.
Wo finde ich meine Flugnummer?
Sie finden den Code
- auf dem Boarding Pass
- dem Flugticket
- der Buchungsbestätigung
- in den Emails der Airline zu ihrem Flug
- auf der Anzeigetafel auf dem Flughafen