Ihre Anwältin aus Reutlingen

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Ihre Rechtsanwältin – Kompetenz und Vertrauen

Seit mehr als 20 Jahren berate ich Mandanten im Reiserecht, speziell im Fluggastrecht. Das Wohl meiner Mandanten steht dabei an erster Stelle, wie zahlreiche positive Bewertungen zufriedener Mandanten zeigen.

Bei mir ist die Ersteinschätzung Ihres Anliegens kostenfrei, und im Erfolgsfall werden meine Gebühren von der Gegenseite, in der Regel der Fluggesellschaft, bezahlt.

Meine Leistungen - Simone C. Braun, Anwalt für Reiserecht

Die Fluggesellschaft hat abgelehnt oder nicht reagiert?

Anwalt beauftragen

Nutzen Sie meine Expertise und beauftragen Sie meine Kanzlei.

1.

Unterlagen senden

Mittels Formular laden Sie Ihre Dokumente hoch und übermitteln Ihre Daten.

2.

Informiert bleiben

Ich halte Sie über den Sachstand auf dem Laufenden.

3.

Auszahlung

Bei erfolgreicher Durchsetzung erhalten Sie Ihren vollen Anspruch!

4.

Die Anwältin an Ihrer Seite

Simone Braun Fachanwältin für Arbeitsrecht und Anwältin für Flugrecht in Reutlingen

Mit umfangreicher Erfahrung bin ich Ihre Expertin im Reiserecht und unterstütze Sie bei der Durchsetzung all Ihrer rechtlichen Ansprüche.

Bei Ihrer Rechtsanwältin Simone C. Braun erhalten Sie im Erfolgsfall die volle Auszahlung Ihrer Ansprüche. Bei mir bezahlen Sie keine Provision. Inkassoportale wie Flightright & Co. berechnen Ihnen bis zu 52%!

Ich bin an Ihrer Seite bei:

Flugunregelmäßigkeiten: Bei Flugverspätung, Flugausfall oder Boardingverweigerung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu  600 € pro Person.

Ticketrückerstattung: Wenn Sie Ihr Ticket stornieren müssen, erhalten Sie die erstattungsfähigen Kosten zurück, die bis zu 70% des gesamten Flugticketpreises ausmachen können.

Gepäckproblemen: Wenn Ihr Koffer verloren geht, verspätet oder beschädigt am Zielort ankommt, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz von bis zu 1.500 € pro Person.

Auch bei allen weiteren Problemen bei Ihrem Flug bin ich für Sie da.

Jetzt Musterschreiben herunterladen

Sie haben die Fluggesellschaft noch nicht selbst angeschrieben?

Darum empfehle ich Ihnen, zunächst selbst tätig zu werden.

Wenn Sie einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, entstehen grundsätzlich Anwaltsgebühren. Sie sind ohne Selbstbeteiligung rechtschutzversichert? Prima, dann haben Sie kein Kostenrisiko und können den Anwalt direkt beauftragen. Haben Sie mit Ihrer Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, beträgt Ihr Kostenrisiko maximal deren Höhe (z.B. € 150). Die darüberhinausgehenden Kosten übernimmt in dem Fall Ihre Rechtschutzversicherung.

Damit Sie nicht auf der Selbstbeteiligung sitzen bleiben oder mangels einer Rechtschutzversicherung das komplette Kostenrisiko tragen, sollten Sie zunächst die Fluggesellschaft selbst in Verzug setzen, d.h. ihr eine Zahlungsfrist für die Entschädigung oder die Ticketrückerstattung setzen. Läuft die Frist ab, ohne dass Sie das geforderte Geld erhalten, befindet sich die Fluggesellschaft in Verzug. Ab diesem Moment hat die Fluggesellschaft bei erfolgreicher Durchsetzung Ihres Anspruchs alle Kosten zu erstatten, die Ihnen entstanden sind. Das gilt somit auch für die notwendig gewordenen Anwaltsgebühren oder etwaige Gerichtskosten.

Für eine Laien mag dies kompliziert klingen. Wenn Sie Fragen zu etwaigen Kosten und Anwaltsgebühren haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich kläre sie hierüber gerne kostenlos auf.

In 3 Schritten zu Ihrem Recht

Anspruch prüfen

Welche Ansprüche habe ich? Was muss erfüllt sein?

1.

Prüfen Sie Ihren Anspruch mit Hilfe unseres Rechtenavigators oder senden Sie mir Unterlagen über mein Flugrechte-Kontaktformular.  Gerne können Sie mich auch anrufen und ich gebe Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Infos sichern

Was muss ich beachten? Welche Informationen muss ich sichern?

2.

Mit Hilfe Ihres Tickets oder der Buchungsbestätigung ermitteln Sie die Flugnummer und damit die verantwortliche Airline. Sammeln Sie alle Verpflegungsbelege. Fragen Sie nach den Gründen der Verspätung/Annullierung und bitte Sie andere Passagiere, als Zeugen bereit zu stehen, falls erforderlich.

Anspruch durchsetzen

Wie mache ich meine Ansprüche rechtssicher geltend?

3.

Mit Hilfe unserer Musterformulare machen Sie zunächst Ihren Anspruch bei der Fluggesellschaft selbst geltend, denn damit sparen Sie im Zweifel Zeit, Ärger und Geld. Gelegentlich bezahlen manche Fluggesellschaften umgehend (auch wenn das leider nicht der Regelfall ist).

Reagiert die Airline auf Ihr Schreiben nicht oder lehnt sie Ihren Anspruch ab, können Sie mich gerne mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen. Zunächst prüfe ich Ihren Anspruch und bespreche mit Ihnen die Erfolgsausichten. Sofern Ihr Anspruch berechtigt ist, muss die Airline meine Anwaltsgebühren übernehmen.

Ich vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich, je nachdem was notwendig und geboten ist, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

Gut für Sie: Im Erfolgsfall erhalten Sie beim Anwalt Ihre Rechte in voller Höhe, während Flugentschädigungsportale bis zu 52% Ihres Anspruches für sich einbehalten und dabei oft nicht einmal alle Fälle annehmen. Welche Ansprüche Sie haben können, erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite.

Da das Fluggastrecht sehr klar geregelt ist, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhergesagt werden, ob eine Klage erfolgversprechend ist. Sprechen Sie mich einfach an, meine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Was meine Mandanten über mich sagen

"Am Ende zahlt die Fluggesellschaft dann doch"

„Trotz eindeutiger Sachlage (Flug-Annullierung) dreht und windet sich die Fluggesellschaft fast ein Jahr lang. Nutzt aber alles nix, wenn man eine gute Anwältin hat. Am Ende zahlt die Airline dann halt doch. Samt Zinsen, Gebühren und Gerichtskosten. Danke, Frau Braun.“

St.S.

"Positiv: Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität, Reaktionsschnelligkeit bei Anfragen. Sehr, sehr nette und gute Anwältin die sich Zeit nimmt. Ich kann Frau Braun nur empfehlen, eine der Besten auf Ihrem Gebiet."

M. L.

"Ich fühlte mich von Anfang an sehr gut von Frau Braun beraten. Vielen Dank dafür. Ich würde Frau Braun wieder beauftragen und kann sie wärmstens weiterempfehlen."

H. K.

"Tiptop ! Eine sehr empathische und freundliche Rechtsanwältin. Kompetent, Engagiert, Persönlich - passt in jeder Hinsicht. Kann Sie von meiner Seite aus gewissenhaft weiterempfehlen."

R. B.

"Sehr kompetente und geduldige Anwältin. Wenn ich nochmal einen Rechtsbeistand benötige, würde ich mich wieder für Sie entscheiden. Der Fall ist positiv ausgefallen. Werde Sie auf jede Fall weiterempfehlen."

E. P.

Anwaltsgebühren

Als Rechtsanwälte sind wir unseren Mandanten verpflichtet. Daher behalten wir keine Provisionen ein, sondern werden im Erfolgsfall von der Fluggesellschaft bezahlt.

Was bedeutet „im Erfolgsfall“?

Das Fluggastrecht ist ein sehr klares und stringentes Rechtsgebiet. Wenn Sie mit Ihrem Problem zu mir kommen, kläre ich mit Ihnen die Rahmenbedingungen und berate Sie, ob in Ihrem speziellen Fall eine Klage erfolgsversprechend ist. Daher lässt sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sagen, ob es für Sie Sinn macht, mich zu beauftragen. Im Erfolgsfall erhalten Sie und Ihre Familie die volle Auszahlung der Entschädigung und ggf. Ihrer sonstigen Ansprüche.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, beträgt Ihr Kostenrisiko maximal die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung.

Transparent und Klar