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Genervte Passagiere warten auf verspäteten Flug und denken über ihre Entschädigung nach

Flugverspätung

1. Das Wichtigste in Kürze

Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden (hier gilt die verspätete Ankunft am Zielflughafen) muss die Fluggesellschaft in der Regel die betroffenen Fluggäste entschädigen. Gemäß der EU-Verordnung teilt sich der Anspruch jedes einzelnen Fluggastes auf verschiedene Anspruchshöhen auf, je nach Entfernung zwischen dem Abflughafen und dem finalen Zielflughafen. Dies ist bespielsweise dann wichtig, wenn Flüge aus mehreren Abschnitten bestehen.

Zusätzlich können Sie einen Anspruch auf folgende Leistungen haben:

  • Rücktritt oder alternative Beförderung: Flugpreiserstattung oder anderweitige Beförderung.
  • Betreuungsleistungen: Mahlzeiten und Getränke je nach Dauer der Verspätung, Kommunikationsmöglichkeiten wie Telefonieren, Faxen und Versand von E-Mails.
  • Unterstützungsleistungen: Hotelunterbringung sowie Beförderung vom Flughafen zur Unterbringung.

2. Verspätung

Ab wann liegt eine Flugverspätung vor?

Nach EU-Fluggastrecht kann Reisenden bei einer großen Flugverspätung eine Entschädigung zustehen. Damit Sie einen Entschädigungsanspruch geltend machen können, muss der Flug mehr als 3 Stunden verspätet sein.

Für die Bemessung der Verspätung kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Abfluges, sondern allein auf den Zeitpunkt der Ankunft am Zielflughafen an. Relevant ist dabei immer der letzte Zielort.

Als Ankunftszeit gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Moment, in dem die Kabinentür geöffnet und dem ersten Passagier die Möglichkeit zum Aussteigen gewährt wird. Im Fall einer Flugverspätung um die Marke „3 Stunden“ ist es deshalb immer sinnvoll, sich die Zeit der Kabinenöffnung zu notieren und im besten Fall vom Flugpersonal bestätigen zu lassen oder Kontaktdaten von Zeugen zu notieren. Hier können Minuten darüber entscheiden, ob Ihnen ein Anspruch zusteht oder nicht.

Die Verspätung darf allerdings nicht aufgrund außergewöhnlicher Umstände entstanden sein. In diesem Fällen hat die Fluggesellschaft keine Verpflichtung, die Unannehmlichkeiten einer Verspätung zu entschädigen. Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn die Fluggesellschaft die Verspätung nicht zu vertreten hat, weil sie hierauf keinen Einfluss hatte. Weitere Informationen zu „außergewöhnliche Umstände finden Sie hier.

3. Höhe der Entschädigung

Für die Bemessung der Verspätung kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Abfluges, sondern allein auf den Zeitpunkt der Ankunft am Zielflughafen an.

Folgende Entschädigung steht Ihnen unter Umständen bei Flugverspätung zu:

  • 250€ bei allen Flügen über eine Entfernung bis zu 1.500 km
  • 400€ bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km
  • 400€ bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 km und weniger als 3.500 km Entfernung
  • 600€ bei allen Flügen über 3500 km, die nicht innergemeinschaftlich sind

Relevant ist, wie gesagt, immer der letzte Zielort. Als Zeit der Ankunft gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Moment, in dem die Kabinentür geöffnet und dem ersten Passagier die Möglichkeit zum Aussteigen gewährt wird.

Unter gewissen Bedingungen kann die Fluggesellschaft die Flugentschädigung um 50% kürzen, sofern sie einen akzeptablen Alternativflug angeboten hat und dieser, je nach Entfernung, nicht mehr als 2 – 4 Stunden Verspätung hatte.

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Distanz um die um die sogenannte „Luftlinie“ handelt. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Route des Fluges ändert, weil das Flugzeug beispielsweise umgeleitet wird. Die Entfernung Ihres Fluges können Sie über diesen Entfernungsrechner ermitteln.

Das Recht auf Flugentschädigung ist ein persönliches Recht, es steht dem Fluggast zu und nicht dem, der gebucht hat. Dies ist z.B. relevant bei Geschäftsreisen, bei denen meist der Arbeitgeber die Flugreise für den Mitarbeiter gebucht und bezahlt hat. Hier sollten Sie Sie Ihre Reisekostenrichtlinie prüfen, denn manche Arbeitgeber lassen sich dieses Recht abtreten.

Dieses Recht auf Entschädigung haben auch (Klein)-Kinder, sofern diese nicht kostenlos befördert wurden. So kann eine 4-köpfige Familie mit zwei kleinen Kindern, deren Flug nach New York mehr als 3 Stunden Verspätung hatte, einen Anspruch von 4 Mal 600€ = 2.400€ haben. Und dies unabhängig vom Ticketpreis.

Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an oder stöbern Sie durch die häufigsten Fragen und Antworten.

4. Weitere Ansprüche

Zusätzlich zu einer Entschädigung bei Flugverspätung können noch weitere Ansprüche vorliegen. Unter gewissen Umständen haben Fluggäste das Recht auf (zusätzliche) Erstattung der Ticketkosten oder weitere Schadensersatzansprüche.

Macht der Flug aufgrund der Verspätung für Sie keinen Sinn mehr, weil der Zweck der Reise (z.B. Teilnahme an einer Veranstaltung) nicht mehr erreicht werden kann, so können Sie zusätzlich zu einer Ausgleichszahlung

  • den vollständigen Flugpreis innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet oder
  • einen Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt

verlangen.

Aber auch eine anderweitige Beförderung zum Zielort kann gefordert werden.

Verspätung In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick Ihrer Rechte.

AnspruchLänge Flugstrecke // Dauer Verspätung
Mahlzeiten, Getränke , Kommunikation ≤ 1.500 km // ab 2 Std. Verspätung bei Abflug
> 1.500 km bis 3.500 km // ab 3 Std. Verspätung bei Abflug
> 3.500 km // ab 4 Stunden Verspätung bei Abflug
250€ Ausgleich≤ 1.500 km // ab 3 Stunden Verspätung bei Ankunft
400€ Ausgleich1.500 km bis 3.500 km // ab 3 Stunden Verspätung bei Ankunft
600€ Ausgleichmehr als 3.500 km // ab 3 Stunden Verspätung bei Ankunft
Rückerstattung Ticket oder Hotelkosten + Transferkostenab 5 Stunden Verspätung  bei Abflug 

 

Checkliste mit grünem Haken

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5. Der Anspruch auf Entschädigung entsteht unter folgenden Bedingungen

  • >Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt.
  • Sie haben Ihr Ziel erst mit mehr als drei Stunden Flugverspätung erreicht.
  • Die Flugverspätung ist nicht länger als drei Jahre her. Bis zum 31.12.2022 können Sie rückwirkend Ansprüche ab 01.01.2019 geltend machen.
  • Die Fluggesellschaft ist für die Verspätung verantwortlich (z.B. aufgrund einer technischen Störung).
  • Der Flug ist innerhalb der EU gestartet (dabei spielt die Fluggesellschaft keine Rolle) oder gelandet (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).

6. Wie sichere ich meine Ansprüche aufgrund der Verspätung?

  • Lassen Sie sich den Grund der Verspätung bestätigen
  • Machen Sie Fotos von der Anzeigetafel
  • Bewahren Sie die Tickets und allen Schriftverkehr mit der Fluggesellschaft auf
  • Bewahren Sie alle Belege (Essen/Getränke am Flughafen, ggf. Hotelrechnung) auf
  • Notieren Sie die Ankunftszeit (um wieviel Uhr haben sich die Flugzeugtüren am Ankunftsflughafen geöffnet?)
  • Bitten Sie Mitreisende als Zeugen aufzutreten und notieren Sie sich deren Namen und Kontaktdaten
Ihre Anwältin für Fluggastrechte, Simone C. Braun aus Reutlingen empfiehlt

7. Meine Empfehlung

Machen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend!

Um Kosten zu sparen, machen Sie Ihren Anspruch zunächst selbst geltend. Passende Musterschreiben habe ich für Sie vorbereitet. Falls die Airline Ihren berechtigten Anspruch ablehnt, setze ich Ihre Rechte für Sie durch. Damit Sie die volle Entschädigung von bis zu 600€ pro Person erhalten!